Orts- und Nächtigungstaxe – Einhebung
Die Ortstaxe ist eine Gemeindeabgabe.
Die Nächtigungstaxe ist eine Landesabgabe, d. h. sie wird von der Gemeinde eingehoben und die Erträge fließen dem Land Kärnten zu.
Marktgemeinde Moosburg
Kirchplatz 1 | 9062 Moosburg | +43-4272-83400 | moosburg@ktn.gv.at | www.moosburg.gv.at
https://moosburg.gemeindeportal.publicpixel.eu/?p=1973
Die Ortstaxe ist eine Gemeindeabgabe.
Die Nächtigungstaxe ist eine Landesabgabe, d. h. sie wird von der Gemeinde eingehoben und die Erträge fließen dem Land Kärnten zu.